COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (2173/A)

Verordnung, Bild von succo auf Pixabay, 400px_Kersten Sitte, www.essbarewildpflanzen.at
Kersten Sitte
Kersten Sitte

Österreich:

Das COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (2173/A) ist auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschuss für den 17.01.2022 in der 21. Sitzung des Ausschusses.

Die Stellungnahme muss bis Sonntag, 09.01.2022 eingebracht werden.

Selbständiger Antrag:
„Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)“

Eingebracht von: Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner
Eingebracht am 16.12.2021

Abgabe einer Stellungnahme zu 2173/A, Privatperson: https://www.parlament.gv.at/PtWeb/Portal2.0/SN/StellungnehmenP.shtml?P_GP_CODE=XXVII&P_INR=2173&P_ITYP=A

Beachte

Es kann eine Stellungnahme und / oder eine Zustimmung abgegeben werden.

  • Die Stellungnahme muss der Würde des Nationalrates entsprechen und darf nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen (z.B. das Strafrecht, Urheberrecht oder Datenschutzrecht).
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Es ist wählbar, ob die Stellungname auf der Parlamentswebsite veröffentlicht werden soll.
  • Nach Versedung der Stellungnahme erhält man ein E-Mail. Der darin befindliche Link zur Bestätigung der E-Mail-Adresse ist wichtig zu klicken. Der Link ist nur 24 Stunden gültig.
  • Nach der Linkbestätigung kann die Bearbeitung der Stellungnahme je nach Arbeitsaufkommen bis zu 2 Werktage in Anspruch nehmen. Es wird ein Link auf der Website angezeigt, wo der Status der abgegebenen Stellungnahme einsehbar ist.

Meine am 06.01.2022 abgegebene Stellungnahme:

Meine Stellungnahme ist als Anregung gedacht. Bitte diese etwas textlich abändern und nicht 1:1 kopieren.

Meine Stellungnahme (106413/SN): https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_106413/

Man beachte meine Nummer = 106.413.

Meine Stellungnahme

Ich lehne den vorliegenden Gesetzesentwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetzes in seiner Gesamtheit entschieden ab.

Der Gesetzesentwurf ist

  • nicht verhältnismäßig
  • nicht verfassungskonform
  • grundrechtsverletzend
  • lässt Alternativen nicht zu, außer der 4 „Impfstoffe“
  • ist nicht ethisch vertretbar
  • nicht vereinbar mit der europäischen Gleichbehandlung aller Unionsbürger
  • ist nicht notwendig

Ich lehne weiteres die gemäß § 2 Z. 3 lit. a)-d) aufgelisteten Impfstoffe aufgrund der Inhaltsstoffe ab, wie u.a. von tierischen (z.B. Schimpansen-Adenovirus/AstraZeneca) und menschlichen (z.B. genetisch veränderte, humane embryonale Nieren 293-Zellen/AstraZeneca) Stoffe entschieden ab. Das kommt für mich aus ethischen Gründen und aufgrund des Tierwohls absolut nicht in Frage. Wie es auch meinen Werten nicht entspricht. Alleine die Verwendung von per Kaiserschnitt entnommenen Föten und noch frischer Entnahme der Niere ist für mich sehr verstörend.

Der amerikanische Immunologe Dr. Anthony Fauci hat in einem Interview vom 30.12.2021 mit dem Sender MSNBC (https://www.msnbc.com/rachel-maddow/watch/covid-tests-don-t-do-what-you-think-they-do-dr-fauci-explains-129807429766) die Aussagekraft von Corona-Tests relativiert. Er gibt zu, dass PCR-Tests oder Antigen-Tests nicht nachweisen können, ob jemand ansteckend ist. Die Tests können zwischen lebenden und abgestorbenen Viren nicht unterscheiden.

Da die Grundlage für diese Pandemie die Tests sind, fordere ich den sofortigen Stopp und Aufhebung aller Maßnahmen. Sowie die Einberufung einer unabhängigen Kommission, wo alles aufzuarbeiten wird. Wie auch die Frage zu beantworten ist, woher kommen die Viren her bzw. der erste Viron? Es wird immer nur davon gesprochen, dass sie aus den Wirtszellen kommen. Es gehört die Autophagozytose angesehen. Autophagozytose = Prozess in Zellen, mit dem sie eigene Bestandteile abbauen und verwerten. Kann es sein, dass Viren Abfallprodukte der Körperzellen sind?

§ 1  (Impfpflicht)

1 Abs. 1: „Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sind Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben oder über einen Hauptwohnsitzbestätigung … verfügen … verpflichtet, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen.“

  • Es ist aufgrund der Dauer schon längst offensichtlich, dass es hier nicht um den Schutz der öffentlichen Gesundheit geht. Wer mit Druck und Angstmache etwas durchboxen will, zeigt auf, dass andere Interessen dahinterstecken.
  • Wer keinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, ist davon nicht betroffen? D.h. illegale Flüchtlinge, Besucher/Touristen/Geschäftsleute etc. sind nicht betroffen.
    Das ist eine Willkür.
  • Von Schutzimpfung zu sprechen ist durch Studien in Israel und Großbritannien sowieso schon widerlegt worden. Oder als Beispiel die Kreuzfahrtschiffe, wo alle „geimpft“ waren und viele erkrankten. Ich ersehe hier keinen Schutz.

1 Abs. 2: „… Personen zwischen dem 14. Und 18. Lebensjahr …“

  • Der Gesetzesentwurf ist eine staatliche Kindeswohlgefährdung im Sinne des Art. 3 iVm art. 24 (1) Un-Kinderrechtskonvention.

§ 2 (Begriffsbestimmungen)

  • Willkürliche Festlegung auf bestimmte Impfstoffe. Warum werden andere Impfstoffe, die besser wirken und geringe Nebenwirkungen aufweisen könnten, ausgeschlossen? Das ist absurd. Das sieht so aus, als wäre das eine gezielte Förderung nur dieser vier Hersteller. Es werden zukünftig geeignetere Impfstoffe einfach negiert.
  • Die 4 genannten „Impfstoffe“ haben eine bedingte Zulassung. Warum wird das nicht erwähnt? Warum wird nicht erwähnt, dass die österr. Bevölkerung an einer Studie / klinischer Evaluierung teilnehmen – unter Zwang? Warum wird nicht erwähnt, dass die Hersteller nicht haften?
  • Ich fordere die 100%ige Transparenz der Inhaltsstoffe, wie auch der Verträge mit den Herstellern.
  • Abgesehen davon, dass man sich nur auf Impfstoffe versteift. Es gibt auch andere alternative Behandlungsmöglichkeiten.
  • Da es hier um einen Paragrafen der Begriffsbestimmungen handelt, werden nicht definiert: „epidemiologischen Wirksamkeit“, „vergleichbare Wirksamkeit“ und „Sicherheit“ der Impfstoffe. (§ 2 Z. 4)

§ 3 (Ausnahmen)

  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine genese Person nur 180 Tage ab dem Tag der Probenahme unter die Ausnahmen fällt. Unabhängig der Antikörper.
  • Wir haben ca. 10 Millionen verschiedene Antikörper, hauptsächlich unter der Darm-Schleimhaut gespeichert. Unser phantastisches Immunsystem wird total ignoriert.

§ 4  Abs. 7 (Umfang der Impfpflicht)

  • Die Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers lehne ich vehement ab.

§ 7 (Strafbestimmungen)

  • Da wird ein Gesunder bzw. „Ungeimpfter“ auf Verdacht bestraft (Schuldverdacht)! Vor allem ohne Erhebungen! Wie können nicht ärztlich ausgebildete Sachbearbeiter den Gesundheitszustand kennen?
  • Was ist, wenn eine Person nach der Erstimpfung Nebenwirkungen aufweist? Was ist, wenn so starke Nebenwirkungen auftreten, dass die Person ein Pflegefall ist? Wer übernimmt bei einem Impfzwang die Verantwortung? Wer übernimmt die finanzielle und medizinische Versorgung?
  • Was sind das für unwirksame Impfstoffe, die alle 3 Monate geimpft werden müssen?
  • Für das Gleiche alle 3 Monate bestrafen?! Wo bleibt der Grundsatz, nicht für dieselbe Tat mehrfach bestraft zu werden. Das ist verfassungswidrig!
  • 7 Abs. 5: es fehlt die genaue Definition „… dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht“. Aufgrund der fehlenden Definition kann willkürlich ein Arzt für die Ausstellung eines Ausnahmegrundes mit bis zu 3.600 € bestraft werden.

§ 8 Abs. 2 (Strafverfahren)

  • Ich lehne es ab, dass der Gesundheitsminister die Strafhöhen festlegt.

Wie übrigens auch die in anderen Paragraphen umfangreichen Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministers.

Ich ersehe die wahren Aufgaben des Gesundheitsminiteriums wie folgt:

Der menschliche Körper hat ein geniales Immunsystem, das gehört es zu erhalten bzw. zu fördern. Das Gesundheitsministerium hat sämtliche Nahrungsmittel darauf hin zu prüfen, ob diese für den Menschen „artgerecht“ sind (der Großteil ist es nicht!). Die Förderung der Bewegung, sich in der Natur bzw. im Freien aufhalten, Gedankenhygiene, Freude, Liebe usw.

Und in der medizinischen Ausbildung weg von der Pathogenese (Entstehung und Entwicklung von Krankheiten) und hin zur Salutogenese (wie entsteht Gesundheit, wie kann die Gesundheit aufrecht gehalten werden bzw. wieder hergestellt werden). Im Grunde braucht es die ca. 88.000 Krankheitsbezeichnungen nicht. Wichtig ist einfach die Betrachtung der Körperzellen. Werden sie optimal ernährt bzw. versorgt oder nicht.  Die einzelne Eigenverantwortung ist das Ziel.

Quellen

Eingebracht haben den Antrag u.a. folgende Personen:

COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (2173/A)

Kleine Auswahl an Stellungnahmen:

Dr. Anthony Fauci: