Im Bundesland Oberösterreich wachsen wild mehr als 2.000 Farn- und Blütenpflanzen.
Manche wildwachsenden Pflanzen sind durch die stark geänderten Nutzungen der Landschaft nach dem 2. Weltkrieg, das ausgeprägte Besiedelungswachstum und der Rationalisierungen in der Landwirtschaft ausgestorben, viele sind kurz vor dem Aussterben.
Gemäß dem oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 wird zwischen vollkommen und teilweise geschützten Pflanzen-, Pilz- und Tierarten unterschieden.
Bei vollkommen geschützten Pflanzen und Pilze dürfen sämtliche Pflanzen- und Pilzteile (Zweige, Blätter, Blüten, Früchte etc.) wie auch unterirdische Teile (Wurzeln, Pilzmyzele) NICHT
- beschädigt
- vernichtet
- ausgegraben
- von ihrem Standort entfernt
- im frischen oder getrockneten Zustand erworben, weitergegeben, befördert, verkauft oder zum Verkauf anboten werden.
Bei teilweise geschützten Pflanzen und Pilzen umfasst das VERBOT
- bei unterirdischen Teile das Entnehmen von ihrem Standort,
- bei oberirdischen Teilen das Entfernen:
- über einen Handstrauß
- über einzelne Zweige, Polster oder Lager hinausgehende Menge von ihrem Standort
Ausnahmen von den Verboten können die Behörden im Einzelfall (befristet bzw. spätestens nach Ablauf von drei Jahren) bewilligen, wenn dies
- im Interesse der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sicherheit,
- zur Abwendung erheblicher Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischwässern und Gewässern,
- zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt,
- zu Zwecken der Wissenschaft und des Unterrichts, der Aufstockung der Bestände, der Wiederansiedlung sowie der für diese Zwecke erforderlichen Aufzucht von Pflanzen, Pilzen oder Tieren oder der künstlichen Vermehrung von Pflanzen oder
- zu sonstigen öffentlichen oder privaten Zwecken im Rahmen einer vorübergehenden Beunruhigung, einer selektiven Entnahme oder der Haltung bestimmter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen erforderlich ist, sofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und der günstige Erhaltungszustand der betroffenen Pflanzen-, Pilz- oder Tierarten aufrechterhalten wird.
Alle Arten der giftigen Aronstabgewächse (Araceae) sind vollkommen geschützt:
Gefleckter Aronstab (Arum maculatum)
Blätter; Aufnahme vom 15.04.2017, Schörfling am Attersee / OÖ
Knospen; Aufnahme vom 15.04.2017, Schörfling am Attersee / OÖ
Blüte; Aufnahme vom 19.05.2017, Schörfling am Attersee / OÖ
Grüne Früchte; Aufnahme vom 11.06.2017, Schörfling am Attersee / OÖ
Rote Früchte; Aufnahme vom 30.07.2012, Landkreis Starnberg / Bayern